Christlich Demokratische Union Deutschlands | Fraktion im Hessischen Landtag
26.03.2009

Übertragung von Reststrommengen auf Biblis A

Axel Wintermeyer: "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis"

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Axel Wintermeyer, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion

"Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, heute nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Übertragung von Reststrommengen auf Block A des Kraftwerkes Biblis.

Als "vernichtend" bewertete der CDU-Politiker das Zeugnis, welches die Leipziger Richter den Regelungen des rot-grünen Atomgesetzes ausstellten: Diese hatten das Gesetz "missraten" und "beachtlich im negativen Sinn" charakterisiert.

Auch sei "der Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig". Schon in der Vorinstanz hatten die hessischen Verwaltungsrichter erklärt, das Gesetz sei "so missgestaltet, dass man höchste Anforderungen an die Interpretation stellen muss".

"Mit einer derartigen Flickschusterei im Atomgesetz hat die damalige rot-grüne Bundesregierung weder den Bürgern noch den Gerichten einen Dienst erwiesen", so Wintermeyer abschließend.


 

 


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