Schuldenbremse
Die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse verpflichtet die Länder dazu, bis zum Jahr 2020 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung vorzulegen. Unabhängig davon, ob der Bund die Länder zu einer solchen Einschränkung ihrer autonomen Haushalte verbindlich verpflichten kann, ist für die CDU Hessen das Thema Haushaltskonsolidierung von solch zentraler Bedeutung, dass wir eine selbstständige Regelung für Hessen in unsere Landesverfassung aufnehmen wollen. Wir möchten mit den hessischen Bürgerinnen und Bürgern einen Vertrag schließen, der die politischen Entscheidungsträger des Landes dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2020 Haushaltspläne vorzulegen, die auf die Neuaufnahme von Schulden verzichten. Über den Abschluss dieses Vertrages entscheiden die Hessischen Bürgerinnen und Bürger mit einem Volksentscheid bei der Kommunalwahl. Die CDU steht für eine langfristig solide und tragfähige Finanzpolitik im Sinne der Generationengerechtigkeit.
Ein Paradigmenwechsel im Bereich der Finanzpolitik ist aus mehreren Gründen geboten: Eine hohe Staatsverschuldung und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen für Kredite und Zinsen bremsen das Wirtschaftswachstum und senken die staatlichen Ausgabemöglichkeiten für soziale Leistungen. Die Politik verliert ihren Gestaltungsspielraum und wird zum Spielball der Finanzmärkte. Nicht zuletzt aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen ist eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unsere Pflicht. Ein Gemeinwesen, das den Großteil seiner finanziellen Ressourcen für den Zinsdienst der Vergangenheit leistet, hat keine Möglichkeiten mehr, in die Zukunft und damit in die Bewältigung anstehender großer Herausforderungen zu investieren. Wir wollen ein Land, das die Zukunft seiner Kinder sichert und das nicht auf ihre Kosten lebt. Daher dürfen wir heute keine Politik machen, mit der wir unsere Enkelgeneration ausbeuten.
MP Bouffier hat die Fraktionsspitzen von CDU, FDP, SPD und Grünen zu gemeinsamen Gesprächen über die Schuldenbremse eingeladen. Dieser Initiative ist es zu verdanken, dass sich im Ergebnis die genannten Fraktionen auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Verankerung der Schuldenbremse geeinigt haben. Das Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse wird im Dezember-Plenum in der 3. Lesung beraten und beschlossen. Die Verfassungsabstimmung erfolgt am Tag der Kommunalwahl 27. März 2011.
Haushalt 2009 und 2010
Die Haushaltspläne 2009 und 2010 haben einen notwendigen Beitrag zur Bewältigung der Finanz- -und Wirtschaftskrise geleistet. Sie standen im Zeichen fallender Steuereinnahmen und wachsenden Ausgaben. Die hohe Neuverschuldung war unvermeidbar, um antizyklisch in der Krise zu investieren.
Haushalt 2011
Nach der notwendigerweise stark expansiven Finanzpolitik der Jahre 2009 und 2010 schafft die wieder aufwärts gerichtete Wirtschaftsentwicklung nun den Spielraum, um den für den Schuldenabbau notwendigen Paradigmenwechsel einzuleiten. Mit dem Entwurf für den Haushalt 2011 wird ein konsequenter Konsolidierungskurs eingeschlagen. Die Neuverschuldung sinkt von ursprünglich geplanten 2,8 Mrd. Euro auf 2,2 Mrd. Damit liegt das Defizit um 1,1 Mrd. Euro unter dem Niveau des Haushalts 2010. Zusätzlich sind darin zwangsläufige Mehrbelastungen von über 250 Mio. Euro aufgefangen worden. Insgesamt ergibt sich daraus ein Einsparvolumen von über 1,3 Mrd. Euro gegenüber dem Haushalt 2010. Der Haushaltsplan für 2011 zeigt, dass CDU und FDP trotz aller Einsparmaßnahmen klare Prioritäten setzen. In den Bereichen Bildung, Familie, Kinder und Infrastruktur investiert die die CDU/FDP-Regierungskoalition in die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Investitionsausgaben werden beispielsweise in 2011 2 Mrd. Euro betragen und damit auf einem außerordentlich hohen Niveau liegen. Zu den Leitlinien des finanzpolitischen Paradigmenwechsels gehört es aber auch, dass wir in den Bereichen, in denen wir der Zukunftsfähigkeit des Landes nicht schaden, Einsparungen vornehmen. So wollen wir die konsumtiven Ausgaben trotz der unabweisbaren Mehrbelastungen dauerhaft begrenzen. Für 2011 ist geplant, diesen Ausgabenblock um 2,8 Prozent gegenüber 2010 zu reduzieren. Damit wird selbst das in der Koalitionsvereinbarung gesetzte Ziel, mit einer jährlichen Begrenzung der Ausgabenzuwächse im konsumtiven Bereich auf 0,5 Prozent übertroffen.
Kommunaler Finanzausgleich
Ein Bestandteil des Haushaltsplanes für 2011 ist die gerechtere Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Hintergrund der Entnahme von 340 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Tatsache, dass das Land auf Grund der in Summe außerordentlich hohen Steuerkraft der Hessischen Kommunen, Zahlungen an andere Bundesländer im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (LFA) leistet. Für diese Belastung des Landes erfolgt kein hinreichender Ausgleich seitens der Kommunen. Diese Situation hat dazu geführt, dass es bei der Verteilung der in Hessen verbleibenden Steuereinnahmen zu einer Schieflage zuungunsten des Landes gekommen ist. So betrug das Verhältnis im Jahr 2008 50,5 % (Land) zu 49,5 % (Kommunen). In den letzten 10 Jahren ist es damit zu einer Verschiebung um etwa 2 Prozentpunkte zum Nachteil des Landes gekommen. Bei keinem anderen Land sieht die Verteilung der im Land verbleibenden Steuereinnahmen so aus wie in Hessen. Durch bestimmte Maßnahmen konnte es gelingen, dass der KFA in 2011 mehr als 3,1 Mrd. Euro betragen wird. Dies sind fast 190 Mil. Euro mehr als in 2010 und damit der 4. höchste KFA in der Geschichte Hessens.
Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes
Die CDU geführte Landesregierung sah sich angesichts der negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der rasanten und deutlichen Eintrübung der konjunkturellen Entwicklung frühzeitig dazu veranlasst, durch antizyklische Maßnahmen für einen eigenen, konjunkturellen Gegenimpuls zu sorgen. Sie hat deshalb Ende 2008 das Hessische Sonderinvestitionsprogramm mit einem Volumen von 1,7 Mrd. Euro beschlossen und vorgestellt. Das Programm konzentriert sich auf die Bereiche Schule, Hochschule und die sonstige kommunale Infrastruktur und damit auf jene Bereiche, in denen Investitionen wichtige Impulse für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes setzen. Das Programm ist so angelegt, dass sich die angestoßenen zusätzlichen Maßnahmen bereits kurzfristig positiv auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage auswirken. Es trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und die mittelständisch geprägte hessische Bauwirtschaft zu stärken. Zusammen mit dem Konjunkturpaket II des Bundes werden mehr als 2,6 Mrd. EUR für zur Investition in unsere Zukunft bereitgestellt. Im Einzelnen: 1.200 Mio. EUR für die Schulen, 541 Mio. EUR für die Hochschulden, 200 Mio. EUR die Landesstraßen, 100 Mio. EUR für die kommunalen Krankenhäuser sowie 571 Mio. EUR für die sonstige kommunale Infrastruktur. Der so erzeugte Wirtschaftimpuls kann sich bereits jetzt sehen lassen. Auf Grund der angestoßenen Investitionen leisten das Land und die hessischen Kommunen einen außerordentlich wichtigen Beitrag dazu, dass die Bundesrepublik Deutschland als ganzes deutlich besser durch die Krise gekommen ist als vergleichbare andere europäische Länder.
Haushaltsstrukturkommission
In Anbetracht der Höhe der jährlichen Nettokreditaufnahme wurde eine Regierungskommission „Haushaltsstruktur“ einberufen. Ziel dieser Kommission ist eine Bewertung der Landesausgaben im Vergleich zu den Ausgaben anderer Länder. Wir haben das Ziel, die jeweiligen Leistungen in vergleichbarer Qualität zu günstigsten Kosten zu erbringen. Als wichtigster Vergleichsmaßstab soll der Durchschnitt der West-Flächenländer dienen. Geplant ist ferner, nach dem Schwerpunktprinzip vorzugehen. Das bedeutet, dass Auffälligkeiten im Sinne überdurchschnittlicher Ausgaben erfasst und auf ihren Anteil an den Gesamtausgaben untersucht werden. Dem Gremium gehören Regierungsmitglieder, Wissenschaftler, Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter des Hessischen Rechnungshofes an.
Moderne Verwaltung
Das Land Hessen nimmt in Bezug auf die neue Verwaltungssteuerung eine Vorreiterrolle ein. Keine andere Landesverwaltung in Deutschland strebt im Rahmen einer Verwaltungsreform einen vergleichbar konsequenten und umfassenden Wandel an. So konnte Hessen als erstes Flächenland nach Vorlage der Eröffnungsbilanz einen, im Auftrag des Hessischen Rechnungshofs von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen testierten, Jahresabschluss zum 31.12.2009 präsentieren. Durch diesen wurde die anlässlich der Eröffnungsbilanz erstmals in der Geschichte Hessens durchgeführte „Inventur“ über den gesamten Vermögens- und Schuldenbestand des Landes fortgeschrieben und neue, aus politischen Entscheidungen resultierende Maßnahmen eingearbeitet. Wie auch bei der Eröffnungsbilanz zeigt sich, dass die künftigen Lasten für Pensionen und Beihilfen für die Beamten des Landes einer der relevanten Werttreiber sind. So ist ein Hauptgrund für das negative Jahresergebnis in den weiter steigenden Pensions- und Beihilferückstellungen zu suchen.