„Wir freuen uns über die überwiegende Zustimmung der Anzuhörenden zu unserem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz“, sagte der Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion, Christian Heinz, zur Anhörung des 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. „Dass dieses umfangreiche Gesetzeswerk so viel Lob von allen Seiten erfährt und als gelungen bezeichnet wird, zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Ein leistungsstarker öffentlicher Dienst ist für ein erfolgreiches Land unverzichtbar. Motivierte und engagierte Mitarbeiter brauchen hervorragende gesetzliche Grundlagen. Wir entwickeln mit unserem Gesetzentwurf das hessische Dienstrecht fort und halten zugleich an den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums fest. Große Einschnitte vermeiden wir, im Gegenteil: unser Gesetzentwurf verbessert gerade im Hinblick auf Familien und Flexibilität die Rahmenbedingungen der Beamtenschaft“, sagte Heinz.
„Die Beurlaubung aus familiären Gründen wird ausgeweitet, es wird mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit geben, weiterhin kann ergänzend die dreijährige Elternzeit genommen werden. Auch für Beamte im Vorbereitungsdienst wird künftig eine Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bestehen, sofern die Ausbildungsziele nicht gefährdet werden“, betonte Heinz.
Bereits gegenwärtig ist der Öffentliche Dienst in Hessen gut aufgestellt. Beispielhaft sei auf die Einschätzung des Geschäftsführenden Direktors des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke, während der Anhörung verwiesen, der den Öffentlichen Dienst in Hessen ausdrücklich als „attraktiv“ lobte. „Damit das so bleibt haben wir, anders als die rot-grünen Landesregierungen in NRW und Baden-Württemberg, für die Beamten kein Spargesetz vorgelegt, sondern Regelungen, die auch die Wertschätzung für den Dienst ausdrücken“, so Heinz.
„Im Beamtengesetz wird das bisherige Laufbahnsystem mit über 100 verschiedenen Laufbahnen umgestaltet. Die bisherigen Laufbahnen werden unter Beibehaltung der Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in elf Laufbahnfachrichtungen (Allgemeine Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerverwaltung, Schuldienst, Forstdienst, Technischer Dienst, Wissenschaftlicher Dienst, Medizinischer Dienst, Sozialer Dienst) zusammengefasst. Der einfache Dienst wird abgeschafft. Das Laufbahnrecht wird transparenter und übersichtlicher. Die Zuordnung von Bewerberinnen und Bewerbern mit unterschiedlichen Qualifikationen zu den einzelnen Laufbahnen wird erleichtert und der Verwaltungsaufwand auf vorher erforderliche Laufbahnwechsel verringert“, sagte Heinz.
„Durch das neugefasste Besoldungsrecht werden bundes- und landesrechtliche Regelungen überarbeitet und in einem Gesetz zusammengefasst. Das Einkommensniveau wird beibehalten. Keiner der Besoldungsempfänger erleidet durch die Änderungen der Besoldungstabellen Einbußen. Das Grundgehalt in Hessen knüpft gegenwärtig in starkem Maße an das Lebensalter an. Das neue Besoldungsgesetz sieht die Abkehr vom lebensaltersbasierten Gehaltsmodell vor. Stattdessen wird ein Erfahrungsstufenmodell eingeführt, das sich an dem zum 1. Juli 2009 eingeführten System des Bundes orientiert“, ergänzte der CDU-Politiker.
„Nachdem wir im Jahr 2010 mit einem ersten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auf die demografische Entwicklung reagiert haben, indem wir die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen von 65 auf 67 Jahre entsprechend der Ruhestandsregelungen im Rentenrecht beschlossen haben, modernisieren wir jetzt in einem zweiten Schritt das Hessische Beamtengesetz (HBG), das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG) und das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG). Durch die zweite Stufe der Dienstrechtsmodernisierung wird Hessens öffentlicher Dienst moderner, attraktiver und effektiver“, sagte Heinz.
„Die größte Neuerung im Versorgungsrecht sorgt für einen verbesserten Austausch zwischen freier Wirtschaft und öffentlichem Dienst. Erstmals gibt es in Hessen einen Anspruch auf Mitnahme der Versorgungsanwartschaften. Beamtinnen und Beamte erhalten so die Möglichkeit, zukünftig ihre bereits erworbenen Anwartschaften in Form eines Altersgeldes mitzunehmen. Sie müssen bei einem Wechsel in die private Wirtschaft nicht mehr die finanziell nachteiligen Folgen einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf sich nehmen“, so Heinz.
Zudem werden mit dieser Novelle einige Änderungen im Haushaltsplan 2013/2014 umgesetzt. Heinz erläuterte beispielhaft folgende Punkte:
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Christian Heinz
Rechtspolitischer Sprecher, Vorsitzender Innenausschuss, Mitglied im Ältestenrat, Mitglied im Präsidium
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